AGB

1. Geltungsbereich

Auf das Rechtsverhältnis zwischen Cyfex AG (nachfolgend "CYFEX") und dem Kunden (nachfolgend "KUNDE") finden ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") Anwendung, soweit keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Von den AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten im Verhältnis zu CYFEX nur, wenn sie von CYFEX ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

2. Vertragsangebote / Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss wird dem KUNDEN von CYFEX schriftlich offeriert. Die Offerte erfolgt freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit Eingang der vom KUNDEN unterzeichneten Vertragsdokumente bei CYFEX wirksam zustande.

3. Vertragsgegenstand

Gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung wird dem KUNDEN das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, das in der Offerte offerierte Standard-Anwendungsprogramm (nachfolgend "Software") mitsamt der dazu in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form abgegebenen Dokumentation auf einem dafür geeigneten und beim KUNDEN installierten Informatiksystem (nachfolgend "Kundensystem") während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäss im Sinne von Ziffer 4 dieser AGB zu gebrauchen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages gemäss Ziffer 12 bleibt vorbehalten. Die von CYFEX eingeräumte Lizenz ist eine "Einzel-Platz-Lizenz", die nur auf dem Computer des KUNDEN läuft, an dem der von CYFEX zur Verfügung gestellte Dongle (Hardware, die Schutz vor unbefugtem Gebrauch der Software bietet) eingesetzt wird.

Für allenfalls von CYFEX gelieferte Hardware gelten ausschliesslich die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller.

Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Software an besondere Bedürfnisse des KUNDEN, beratende Unterstützung bei Auswahl, Installation, Inbetriebnahme und Gebrauch der Software sowie Einführung und Schulung von Kundenpersonal, Lieferung zusätzlicher Exemplare gedruckter Dokumentationen sowie allfällige weitere Dienstleistungen erbringt CYFEX aufgrund besonderer Abrede oder unter einem separaten Service- und Supportvertrag.

4. Umfang des Nutzungsrechts

Das dem KUNDEN gemäss der vorgehenden Ziffer 3 lizenzierte Nutzungsrecht umfasst abschliessend:

  • das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben der Software in maschinell lesbarer Form auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des KUNDEN
  • die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien
  • die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software

Mit Ausnahme der erlaubten Anzahl von Sicherungskopien sind allfällige bei der Durchführung entstandene Kopien der Software oder von Programmteilen zu löschen. Der KUNDE hat überdies das Recht, die Software bei einem Ausfall des Kundensystems vorübergehend auf einer Ausweichanlage zu gebrauchen.

Dem KUNDEN werden keine über das in dieser Ziffer eingeräumte einfache Nutzungsrecht hinausgehende Eigentums- oder andere Rechte an der Software übertragen, insbesondere weder Rechte am Source Code noch das Recht zur Bearbeitung der Software. Ebenso verbleiben dem KUNDEN von CYFEX überlassene Dongles einschliesslich der gesamten Dokumentation im Eigentum von CYFEX. Dongles dürfen weder an Dritte übertragen noch kopiert werden. Rechte zur Nutzung von Updates bzw. neuen Releases der Software sind nicht im Nutzungsrecht eingeschlossen und müssen vom KUNDEN bei Bedarf separat erworben werden.

Soweit Updates und neue Releases rechtmässig erworben wurden, gilt das vorgehend beschriebene Nutzungsrecht in gleicher Weise auch für diese. CYFEX behält sich jedoch das Recht vor, Updates oder neue Releases zu anderen Bedingungen zu lizenzieren. Der KUNDE gibt mit der Nutzung jedes Updates oder neuen Releases sein Recht auf, eine vorherige Version der Software zu nutzen.

Eine vorherige Version darf nur ausnahmsweise während einer angemessenen Übergangsfrist zur Unterstützung des Wechsels auf das Update oder den neuen Release weiter benutzt werden. Diese gleichzeitige Nutzung darf aber nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der Kopien, der lizenzierten Menge bzw. der Erweiterung des Umfangs des Nutzungsrechts führen.

5. Leistungsmodalitäten

Der KUNDE nimmt alle notwendigen Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vor, die CYFEX eine gehörige Erfüllung ihrer Vertragspflichten ermöglichen. Insbesondere hat der KUNDE CYFEX über die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation, Geschäftsprozesse, technische Voraussetzungen sowie geltende Vorschriften am Bestimmungsort vollständig und rechtzeitig zu informieren, soweit sie für die Erbringung der Leistungen von CYFEX von Bedeutung sein könnten. Soweit CYFEX Leistungen beim KUNDEN zu erbringen sind, hat der KUNDE CYFEX die erforderliche Infrastruktur (Büroräume, Computeranlage, Telefon/Telefax/Internet, Parkplätze, etc.) zur Verfügung zu stellen.

Zusätzliche Aufwendungen, die infolge Verletzung von Vorbereitungs-, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden entstehen, kann CYFEX nach Aufwand gemäss Ziffer 6 in Rechnung stellen. Bei Verletzung dieser Pflichten durch den KUNDEN ist ein Verzug von CYFEX ausgeschlossen. CYFEX ist überdies berechtigt, Leistungstermine und Verfalltage unter Berücksichtigung des Mehraufwandes neu festzulegen.

CYFEX übernimmt die Versendung der Software und der Dokumentation sowie von Hardware und sonstigen Erzeugnissen von CYFEX oder Dritten an den vom KUNDEN bezeichneten Bestimmungsort. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Versendung auf den KUNDEN über. Anstelle einer postalischen Zustellung kann die Software mitsamt Dokumentation vom Kunden von der Website von CYFEX heruntergeladen werden. CYFEX wird dem KUNDEN den hierfür erforderlichen Zugang zur Verfügung stellen.

Leistungstermine und -fristen von CYFEX stellen grundsätzlich Richtwerte dar und sind vertraglich nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein bestimmter Verfalltag verabredet wurde. Leistungstermine und Verfalltag basieren auf den bei Vertragsabschluss bekannten und vorhersehbaren Umständen.

CYFEX ist in jedem Fall und nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

6. Vergütung / Rechnungsstellung

Die Lizenzgebühren, die Preise für die Lieferung von Hardware sowie das Honorar für allfällige Dienstleistungen von CYFEX ergeben sich aus der Offerte bzw. aus einem allenfalls separat abgeschlossenen Service- und Supportvertrag. CYFEX verrechnet allfällige Dienstleistungen nach Aufwand auf Stundenbasis. Dabei gelangen die jeweils gültigen Stundensätze von CYFEX zur Anwendung. CYFEX ist berechtigt, die Stundensätze durch schriftliche Mitteilung an den KUNDEN mit einer Frist von 30 Tagen anzuheben.

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR). Auf dem Honorar bzw. den Preisen und den Lizenzgebühren zu entrichtende Mehrwertsteuer sowie weitere Steuern, Gebühren, Zölle, Spesen, Kosten für Reisen und Transport, Verpackung, Versicherung, Installation und Inbetriebnahme werden auf der Faktura gesondert ausgewiesen und sind vom KUNDEN zu tragen.

Sofern nicht anders vereinbart, sind von CYFEX fakturierte Beträge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen, die vom KUNDEN nicht innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich beanstandet werden, gelten als anerkannt. Der KUNDE kann ihm gegen CYFEX zustehende Forderungen nicht mit Forderungen von CYFEX verrechnen. Die Geltendmachung von Retentionsrechten ist ausgeschlossen.

CYFEX hat das Recht, auf allen ausstehenden Zahlungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% p.a. zu belasten. Weiter hat der KUNDE einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen, sofern er den Verzug verschuldet hat.

7. Schutz der Software / Geheimhaltung

Der KUNDE anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von CYFEX an Software und Dokumentation und enthält sich während der Dauer seines Nutzungsrechts jeden Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte.

Der KUNDE ergreift gemäss den Instruktionen von CYFEX alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren und unterstützt CYFEX in angemessenem Umfang bei der Verteidigung der Schutzrechte (vgl. Ziffer 10.1). Er wird insbesondere die Schutzrechtsvermerke von CYFEX auf Software und Dokumentation nicht entfernen oder verändern und auf allen im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs entstandenen vollständigen oder Auszugsweisen Kopien von Software und Dokumentation anbringen.

Der KUNDE ergreift die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, um die Software und die Dokumentation vor ungewollter Preisgabe bzw. Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.

Software und Dokumentation enthalten Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, insbesondere über die Bearbeitung von Daten, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von CYFEX darstellen. Demgemäss ist der KUNDE verpflichtet, die Software und die Dokumentation mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln, diese nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch gemäss diesen AGB zu verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen. Falls es sich beim Kunden um einen Retailer von CYFEX handelt, hat dieser dafür zu sorgen, dass die hier erwähnten Interessen von CYFEX gewahrt werden. 

Der KUNDE stellt durch entsprechende Instruktionen, Vereinbarungen und andere geeignete Massnahmen sicher, dass alle Personen, die Zugang zur Software haben, diese Verpflichtung einhalten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus, solange CYFEX ein berechtigtes Interesse daran hat.

8. Verlorengegangene Dongles und Lizenzen

Als physischer Software-Kopierschutz werden Dongles eingesetzt: Die Software-Lizenz wird über das Internet versandt und der KUNDE überträgt die erhaltene Lizenz mit seinem Computer auf den ihm vorher per Post zugeschickten Dongle. Der gesamte Bestellwert der Ware befindet sich nach diesem Prozess auf dem Dongle. Dongles sind vom KUNDEN wie Bargeld zu behandeln. Verlorengegangene Dongles werden durch CYFEX nicht ersetzt.

Ein Dongle, mit dem vom KUNDEN eine neue Lizenz angefordert wurde, ist bereits Träger des gesamten Bestellwertes, auch wenn der KUNDE die per Internet zugesandte Lizenz noch nicht auf den Dongle übertragen hat. Geht ein solcher Dongle verloren, gewährt CYFEX keinen Ersatz. 

9. Konventionalstrafe

Bei schuldhafter Verletzung der Bestimmungen über den Umfang der Nutzung (Ziffer 4) sowie den Schutz der Software und die Geheimhaltung (Ziffer 7) schuldet der KUNDE CYFEX für jeden Fall der Verletzung eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 30'000. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Die Bezahlung dieser Konventionalstrafe entbindet den KUNDEN nicht von seinen vertraglichen Pflichten. CYFEX ist insbesondere berechtigt, jederzeit die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag gemäss Ziffer 12 aufzulösen.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Rechtsgewährleistung

CYFEX erklärt ausdrücklich, über die Software und die dazugehörige Dokumentation verfügungsberechtigt zu sein und insbesondere berechtigt zu sein, dem KUNDEN das in Ziffer 4 erwähnte Nutzungsrecht einzuräumen.

Der KUNDE informiert CYFEX unverzüglich, falls Dritte dem KUNDE gegenüber unter irgendeinem Rechtstitel gegen CYFEX gerichtete Ansprüche geltend machen. Der KUNDE darf solche Ansprüche nicht von sich aus anerkennen.

CYFEX verteidigt den KUNDEN gegen jeden im Zusammenhang mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Software erhobenen Anspruch von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten, sofern der KUNDE (i) CYFEX innert 30 Tagen schriftlich benachrichtigt, (ii) CYFEX die ausschliessliche Führung eines allfälligen Rechtsstreites und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits überlässt und (iii) CYFEX in angemessenem und zumutbaren Umfang unterstützt. Unter diesen Voraussetzungen führt CYFEX den Rechtsstreit auf ihre Kosten.

Wenn CYFEX zur Auffassung kommt, dass die gültige, unveränderte Version der Software Schutzrechte Dritter verletzen könnte, wird CYFEX nach ihrer eigenen Wahl entweder auf eigene Kosten Abänderungen vornehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder Verhandlungen aufnehmen, um vom besser berechtigten Dritten die entsprechenden Rechte zu erwerben. Sofern solche Massnahmen mit angemessenem und zumutbarem Aufwand nicht zum Ziel führen und/oder die Schutzrechtsverletzung durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, wird CYFEX den KUNDEN für den Verlust des Nutzungsrechts durch Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühren und, soweit anwendbar, der im Rahmen eines allenfalls abgeschlossenen Service- und Supportvertrages bezahlten Vergütung, unter Abzug einer angemessenen Vergütung für die zwischenzeitliche Nutzung und einer handelsüblichen Abschreibung während der Nutzungsdauer, entschädigen und allfällige dem KUNDEN gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzleistungen übernehmen.

10.2. Sachgewährleistung

CYFEX bestätigt, dass die Software der letzten, gültigen und vor der Herausgabe praktisch erprobten Standardversion entspricht und vor der Auslieferung an den KUNDEN mit den im Betrieb von CYFEX angewendeten Verfahren auf das Vorhandensein von sog. "Computer-Viren" geprüft worden ist. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen sowie bei der Benutzung mit allen Datenverarbeitungseinheiten ohne Unterbruch und fehlerfrei arbeitet und unter allen Einsatzbedingungen genutzt werden kann. Die Verantwortung für Beschaffung und Unterhalt eines geeigneten Informatiksystems, die Auswahl, die Installation und den Gebrauch der Software und die durch deren Einsatz erzeugten Resultate liegt beim KUNDEN. CYFEX übernimmt dafür keine Gewährleistung.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Software unverzüglich zu prüfen. CYFEX gewährleistet ausschliesslich für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Ablieferung bzw. Download der Software und einzig gegenüber dem KUNDEN, dass die Software ordnungsgemäss funktionsfähig ist. Eine ordnungsgemässe Funktionsweise liegt vor, wenn die lizenzierten Module der Software im Wesentlichen den in der Dokumentation festgelegten Funktions- und Leistungsmerkmalen entsprechen und ablauffähig sind. Darstellungen in von CYFEX abgegebenen Unterlagen sind jedoch keine Eigenschaftszusicherungen oder sonstige Garantien.

Der KUNDE hat Gewährleistungsansprüche innerhalb von 2 Monaten nach Ablieferung bzw. Download der Software schriftlich bei CYFEX zu rügen und zu dokumentieren. CYFEX wird gewährleistungspflichtige Softwarefehler in der gültigen, unveränderten Version der Software kostenlos beheben. Die Leistungen von CYFEX umfassen nach ihrer Wahl die Abgabe eines Korrekturcodes bzw. einer korrigierten Version der Software oder die Entwicklung einer Ausweichlösung zur Umgehung oder Unterdrückung des Fehlers. Besteht nach Auffassung des KUNDEN der Verdacht auf das Vorhandensein von "Computer-Viren", unterstützt CYFEX den KUNDEN bei den Abklärungen und liefert ihm kostenlos ein virenfreies Software-Exemplar. Der KUNDE wird CYFEX bei der Fehlerbehebung in angemessenem und zumutbarem Umfang unterstützen.

Gelingt es CYFEX nicht, gemeldete und ausreichend dokumentierte Softwarefehler zu beheben und ist daher die Tauglichkeit der Software zum bestimmungsgemässen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert, kann der KUNDE nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle wird CYFEX dem KUNDEN Zug um Zug gegen Rückgabe bzw. schriftlich bestätigte Vernichtung von Software und Dokumentation samt allen davon erstellten Kopien die dafür geleisteten Lizenzgebühren zurückerstatten.

Voraussetzung für jede Gewährleistung ist kumulativ, dass ein Mangel in einer von CYFEX gelieferten Version der Software auftritt, dass der KUNDE den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Feststellung ausreichend dokumentiert meldet und dass der Mangel reproduzierbar ist.

Eine Gewährleistung entfällt, wenn die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CYFEX durch den KUNDEN verändert oder bearbeitet wurde oder wenn der KUNDE die Software in anderer den vertraglichen Vereinbarungen widersprechenden Weise verwendet hat.

10.3. Weitergehende Ansprüche

Andere als in diesen AGB ausdrücklich genannte Ansprüche des KUNDEN, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung, sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des KUNDEN auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind, wie beispielsweise für Produktionsausfälle, Datenverluste, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn oder Qualitätsmängel der vom KUNDEN hergestellten Endprodukte.

Ebenso wenig hat der KUNDE Anspruch auf Ersatz von Schäden aus Verzug, mangelhafter Beratung oder aus der Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten.

Für von CYFEX gelieferte Hardware übernimmt CYFEX keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Es gelten ausschliesslich die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.

11. Datenschutz

Der KUNDE ist sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über ihn, seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer usw. durch CYFEX führen kann. Er erklärt sich damit einverstanden, dass CYFEX solche Daten zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte in der Schweiz oder im Ausland bekannt geben kann. CYFEX wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.

12. Dauer und Beendigung des Vertrages / Rückgabepflichten

Sofern nicht anders vereinbart, wird das Recht zum Gebrauch der Software auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Nach Ablauf eines Jahres seit Lieferung der Software kann der KUNDE den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf ein Monatsende kündigen. Der KUNDE hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm bezahlten Lizenzgebühren.

CYFEX kann den Vertrag mit dem KUNDEN jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten schriftlich auf ein Monatsende kündigen und dem KUNDEN die darin eingeräumten Rechte entziehen. CYFEX hat ausserdem das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn der KUNDE den Vertrag in schwerwiegender Weise verletzt, insbesondere wenn der KUNDE trotz schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung von Vergütungen um mindestens 60 Tage im Verzug ist oder den Bestimmungen zum Umfang des Nutzungsrechts (Ziffer 4) und zum Schutz der Software sowie zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (Ziffer 7) trotz schriftlicher Abmahnung unter Ansetzung einer Frist von mindestens 30 Tagen zur Wiederherstellung des vertragsgemässen Zustandes fortgesetzt zuwiderhandelt. Im Weiteren hat CYFEX das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn (i) CYFEX eine Schutzrechtsverletzung nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten nicht anders beheben kann (Ziffer 10.1); (ii) wenn der KUNDE insolvent wird und/oder über ihn ein Konkurs-, Nachlass- oder ein ähnliches Verfahren eröffnet wird; (iii) wenn die wirtschaftliche oder rechtliche Kontrolle über den KUNDEN auf einen Konkurrenten von CYFEX übergeht.

Eine fristlose Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Kündigt CYFEX den Vertrag ohne wichtigen Grund, hat der KUNDE Anspruch auf Rückerstattung der von ihm bezahlten Lizenzgebühren, wobei sich dieser Rückerstattungsanspruch mit jedem vollen Jahr der Vertragsdauer um 20% reduziert (d.h. nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsbeginn werden die Lizenzgebühren auch in diesem Fall nicht mehr zurückerstattet).

Mit Vertragsbeendigung erlischt das Recht des KUNDEN zur Nutzung der Software und der Dokumentation gemäss Ziffer 4. Entsprechend ist der KUNDE verpflichtet, die Software und alle davon erstellten Kopien oder Teilkopien sowie alle geänderten oder mit anderen Programmen oder Datensystemen verbundenen Teile der Software und die Dokumentation spätestens innert 30 Tagen nach Erlöschen des Nutzungsrechts unaufgefordert an CYFEX zurückzugeben bzw. schriftlich deren vollständige Vernichtung zu bestätigen. Wenn der KUNDE dieser Pflicht nicht nachkommt, hat CYFEX das Recht, ihm bis auf weiteres jährlich wiederkehrende Lizenzgebühren in Höhe von 80% der von ihm bis zur Vertragsbeendigung bezahlten Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen. Das Retentionsrecht nach Art. 895 ZGB wird wegbedungen.

13. Schlussbestimmungen

Dem KUNDEN gegen CYFEX zustehende Ansprüche können nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CYFEX an Dritte abgetreten werden.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, die durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Änderungen dieser AGB sind dem KUNDEN schriftlich mitzuteilen und werden - in Abweichung zum vorgehenden Schriftformerfordernis - nach Erhalt der jeweiligen Mitteilung wirksam, sofern der KUNDE nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Erhebt der KUNDE Widerspruch gegen die Änderung der AGB, hat CYFEX das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf ein Monatsende zu kündigen.

Diese AGB unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschliesslich der ordentliche Richter am Sitz von CYFEX zuständig, unter Vorbehalt des Rechts von CYFEX, den KUNDEN an dessen Wohnort bzw. Sitz zu belangen.

 

Zürich, 1. Juni 2013

 

Cyfex AG  ·   Schwamendingenstrasse 10   ·   8050 Zürich  ·   Schweiz